In Belgien hatte man die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und die öffentliche Zugänglichkeit seiner Kontaktdaten zu diskutieren.
Die wichtigsten Aussagen der Entscheidung:
➡ Der Datenschutzbeauftragte spielt zwar eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer Datenschutzkultur, die Bearbeitung von Anfragen fällt aber in den Aufgabenbereich des Verantwortlichen.
➡ Unternehmen müssen die Kontaktdaten ihres externen Datenschutzbeauftragten öffentlich zugänglich machen, nicht nur der Aufsichtsbehörde mitteilen. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten eines internen Compliance Officers genügt den Anforderungen nicht.