Die belgische Datenschutzbehörde wurde um eine Stellungnahme zu einer geplanten Verordnungsänderung im Gesundheits- und Personenhilfebereich gebeten.
𝗗𝗶𝗲 𝗛𝗶𝗴𝗵𝗹𝗶𝗴𝗵𝘁𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗥ü𝗰𝗸𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗺 𝗘𝗻𝘁𝘄𝘂𝗿𝗳:
📜 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗞𝗹𝗮𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁: Um Daten im öffentlichen Interesse zu verarbeiten, müssen die Zwecke klar definiert und ausdrücklich festgelegt sein. Ein spezieller Rechtsrahmen ist jedoch nicht notwendig.
🔍 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴: Kategorien von personenbezogenen Daten müssen klar mit dem Zweck verknüpft sein. Vage Formulierungen sind zu vermeiden.
🧾 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗕𝗲𝗴𝗿𝗶𝗳𝗳𝗲 𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻: Wenn eine rechtliche Definition für einen Begriff existiert, sollte darauf Bezug genommen werden.