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Entscheidung des Tages vom 12.09.2023
#Datensicherheit#Germany

Hat der Verantwortliche konkrete Kenntnis von einem unbefugten Datenabgriff, muss er bei ex-ante Betrachtung naheliegende Maßnahmen zur Verhinderung des weiteren unbefugten Datenabgriffs ergreifen.

Es geht (wieder einmal) um den Facebook-Scraping-Vorfall. Diese Entscheidung ist jedoch bemerkenswert, weil sie die Verantwortlichen-Basics am Beispiel von Facebook klar herausarbeitet.

Hier sind die wichtigsten Aussagen für die Praxis:

📌 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁: Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Datenschutzprinzipien einhalten.
🛡️ 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗺𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻: Unternehmen müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um den unbefugten Datenzugriff zu verhindern, sobald sie davon Kenntnis haben.
📇 𝗔𝘂𝘀𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗮𝗻𝘀𝗽𝗿𝘂𝗰𝗵: Ein Auskunftsanspruch ist erfüllt, wenn die Informationen den vom Schuldner geschuldeten Gesamtumfang wiedergeben, unabhängig von ihrer inhaltlichen Richtigkeit.
💔 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝘀𝗲𝗿𝘀𝗮𝘁𝘇: Ein Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn ein konkreter immaterieller Schaden nachgewiesen werden kann.
💰 𝗞𝗹𝗮𝗴𝗲 𝗮𝘂𝗳 𝗙𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴: Eine Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht ist zulässig, solange ein Schadenseintritt nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

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