Im März 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde bei der belgischen Datenschutzbehörde ein und behauptete die rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens.
𝗛𝗮𝘂𝗽𝘁𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴:
➡ Disziplinardaten: Die gegen eine natürliche Personen verhängten Disziplinarsanktionen und die damit verbundenen Informationen sind personenbezogene Daten.
➡ Verantwortlicher: Ein Selbstverwaltungskörper, dem die Regulierung des Berufsstandes und das Disziplinarrecht übertragen wurden, agiert bei der Verarbeitung von Disziplinardaten als Verantwortlicher.
➡ Rechtmäßiger Zweck: Jede Verarbeitung muss durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sein, wobei jeder Zweck auf einen rechtmäßigen Grund gestützt sein muss.
➡ Rechtsverteidigung: Das Recht auf Rechtsverteidigung ist ein Grundrecht und kann als berechtigtes Interesse gemäß EU-DSGVO betrachtet werden.