Es streiten die belgische Datenschutzbehörde und Facebook. Es geht darum, ob die belgische Datenschutzbehörde gegen Facebook vorgehen darf, trotzdem die Hauptniederlassung nicht in Belgien liegt.
Wenig überraschend hat nun das belgische Kassationsgericht für den Normalfall, die Alleinzuständigkeit der (hier irischen) federführenden Aufsichtsbehörde ausgesprochen, sofern sich der Verstoß nach Inkrafttreten der DSGVO ereignet hat.