Nächste Woche beginnen im Osten Österreichs die Sommerferien. Balkone, Terrassen und Gärten werden wieder zunehmend genutzt.
Da passt es natürlich gut, über eine rezente Entscheidung aus Deutschland zur Videoüberwachung und zum Überwachungsdruck in einer Wohnanlage zu berichten:
🌷 Videoaufzeichnungen ohne Wissen des Gefilmten greifen in das Persönlichkeitsrecht ein.
🌷 Ein Unterlassungsanspruch besteht auch, wenn Dritte eine Überwachung wegen des „Überwachungsdrucks“ befürchten müssen.
🌷 Da sich der Nachbar nie sicher sein kann, ob er von der Kamera erfasst wird, kann auch die bloße Überwachung des eigenen Gartens problematisch sein.
In diesem Sinne, schöne Zeiten beim Spielen, Sonnenbaden oder schlicht Ausruhen im Schatten und Obacht beim Betrieb von Videokameras.