Die DSGVO kennt besondere Kategorien und meint damit Kategorien personenbezogener Daten, die besonders durch das Gesetz geschützt sind. Ob nun einzelne Informationen in eine diese Kategorien fallen, erschließt sich letztendlich oft erst durch das Studium einschlägiger Entscheidungen.
So wie beispielsweise in dieser deutschen Entscheidung: Informationen zu Erkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden, die in der Vergangenheit zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, sind unter eine besondere Kategorie zu subsumieren.