• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 18.04.2023
#Austria#Befugnisse

Die Datenschutzbehörde darf die zukünftige Verwendung einer bestimmten Gestaltung der datenschutzrechtlichen Einwilligung untersagen.

Streitpunkt war unter anderem die Gestaltung und der Inhalt einer Einwilligungserklärung. Weil die österreichische Datenschutzbehörde einiges zu bemängeln hatte, untersagte sie die weitere Verwendung.

Diese Einschätzung hielt auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Außerdem:

💡 Holt eine Stelle die Einwilligung ein, auf deren Gestaltung sie auch Einfluss nimmt, ist eine Verantwortlichkeit „nicht in Abrede zu stellen“.
💡 Die DSGVO ist auf die Verarbeitung für das Erstellen von interessenbasierter E-Mail-Werbung anwendbar.
💡 Für die Beurteilung einer Einwilligungserklärung ist auf den durchschnittlichen Kunden abzustellen.
💡 Der Verantwortliche kann Einwilligungen mittels Check-Boxen und Buttons einholen.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum