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Entscheidung des Tages vom 13.04.2023
#Belgium#Medienprivileg

Ein nationales Medienprivileg muss die Umstände, unter denen Abweichungen von den Bestimmungen der EU-DSGVO erforderlich sind, in hinreichend vorhersehbarer Weise aufzeigen.

Belgien möchte das datenschutzrechtliche Medienprivileg neu gestalten und damit das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Datenschutz ausbalancieren.

Die belgische Aufsichtsbehörde hat sich nun (wieder) zu einem dahingehenden Gesetzesentwurf geäußert:

🗞 Journalismus braucht eine Debatte über ein Thema von öffentlichem Interesse.
🗞 Die generelle Beschränkung der DSGVO für journalistische Zwecke ist nicht möglich.

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