Der Bürgermeister der Stadt Budapest beschloss im Februar 2020 die Auszahlung einer COVID-19-Unterstützung unter Anspruchsvoraussetzungen.
Dementsprechend fasste man Informationen aus unterschiedlichen staatlichen Quellen in einer Datenbank zusammen und wies so jedem Einwohner einen Datensatz und einen individuellen Kennung zu.
Die ungarische Datenschutzbehörde erkannte in diesem Vorgehen zahlreiche Datenschutzverstöße und wies den Bürgermeister auch an, jene Datensätze von Einwohnern zu löschen, die trotz Anspruch, die Unterstützung nicht beantragt hatten.
Dieses Recht komme der Datenschutzbehörde nicht zu, so der Bürgermeister. Nun soll der EuGH diese Frage beantworten.