• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 05.04.2023
#Betroffenenrechte#Germany#juristischePerson

Einer juristischen Person steht das Auskunftsrecht aufgrund der unionsrechtlichen Beschränkung der Betroffenenrechte auf natürliche Personen auch nicht analog aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu.

Eine juristische Person verlangt unter anderen die Unterlassung der Verwendung von Daten aus der Lohnbuchhaltung und Auskunft über verfügbare Daten. Auslöser was die Offenlegung von zwei E-Mails an den Steuerberater, jedoch zu Beweiszwecken in einem anderen Verfahren.

Das Problem: Es ist ein deutsches Verfahren. Und Deutschland kennt kein verbrieftes Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen. Anders als in Österreich.

Dementsprechend mag die Entscheidung des deutschen Gerichts auch nicht weiter verwundern:

🏢 Juristischen Personen stehen keine Betroffenenrechte zu.
🏢 Selbst wenn es sich bei Bestimmungen der DSGVO um Schutznormen handelt, schützen die nur natürliche Personen.
🏢 Keine analoge Anwendung der Betroffenenrechte in der DSGVO – dafür ist aufgrund der abschließenden Regelung der DSGVO kein Platz.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum