Zu einem Gesetzesvorhaben hob die belgische Datenschutzbehörde zwei zentrale Aspekte hervor:
💡 Jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Eingriff in das Grundrecht.
💡 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur notwendig, wenn sie das gelindester Mittel zur Zweckerreichung ist.