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Entscheidung des Tages vom 26.01.2023
#BerechtigtesInteresse#Germany

Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen verlangt keine allgemeine Gleichbehandlung betroffener Personen.

Ein Orthopäde möchte in einem Arztsuch- und Bewertungsportal nicht gelistet sein und stützt sich dabei auf die Rechtswidrigkeit der Verarbeitung seines akademischen Grades, des Namens, der beruflichen Fachrichtung und der Praxisanschrift.

Wenig überraschend war die Verarbeitung von der Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt. Dennoch können wir aus Deutschland spannende Inhalte mitnehmen:

✅ Detailliertes Prüfschema
✅ Grundrechte als berechtigte Interessen
✅ Gleichbehandlung unter Betroffenen

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