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Entscheidung des Tages vom 27.01.2023
#Austria#Geheimhaltung

Eigentümer haben keinen allgemeinen Anspruch auf die Geheimhaltung von Grundbuchdaten, sondern genießen nur Schutz bei der Verarbeitung öffentlich zugänglicher Daten.

Ein #ORF-Journalist und ein Journalist eines Printmediums verlangten Auskunft aus dem Personenverzeichnis des Grundbuchs. Dies zur weiteren öffentlichen Diskussion, ob Österreich Sanktionen (ausreichend) mitträgt.

Und das ist, so die österreichische Entscheidung, betreffend Eigentümern, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine sanktioniert werden, auch in Ordnung:

💡 Kein allgemeiner Geheimhaltungsanspruch für Daten aus dem Grundbuch.
💡 Geschützt ist nur die Verarbeitung der öffentlich zugänglichen Daten.

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