Ein #ORF-Journalist und ein Journalist eines Printmediums verlangten Auskunft aus dem Personenverzeichnis des Grundbuchs. Dies zur weiteren öffentlichen Diskussion, ob Österreich Sanktionen (ausreichend) mitträgt.
Und das ist, so die österreichische Entscheidung, betreffend Eigentümern, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine sanktioniert werden, auch in Ordnung:
💡 Kein allgemeiner Geheimhaltungsanspruch für Daten aus dem Grundbuch.
💡 Geschützt ist nur die Verarbeitung der öffentlich zugänglichen Daten.