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Entscheidung des Tages vom 24.01.2023
#Germany#Gesundheitsdaten

Sind Name, Lieferadresse und der Warenkorb bei der Bestellung apothekenpflichtiger Medikamente auf einer Verkaufsplattform Gesundheitsdaten?

Ein deutscher Apotheker mit Versandhandelserlaubnis vertreibt apothekenpflichtige Medikamente über Amazon und wird dafür vom Mitbewerber geklagt. Der Grund: Es liegt keine Einwilligung der Besteller für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten vor.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) also entscheiden, ob

❓der Mitbewerber aufgrund eines DSGVO-Verstoßes wegen unlauteren Geschäftspraktiken gegen den Apotheker vorgehen kann.
❓es sich beim Namen, der Lieferadresse und dem Warenkorb mit apothekenpflichtigen Medikamenten um Gesundheitsdaten handelt.

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