Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen, Einrichtungen oder Aktivitäten war lange Zeit nur durch den Nachweis der COVID-Infektionsfreiheit möglich.
Für die Kontrolle musste eine App der Tschechische Regierung verwendet werden. Ein Betroffener sieht sich durch diesen Kontrollvorgang via App in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun darüber entscheiden, ob bzw. wann durch die Überprüfung via App überhaupt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt.
❓Interpretieren von Daten in ein für Menschen lesbares Format und Anzeige auf einem Mobiltelefon.
❓Betrachten der Daten durch die kontrollierende Person mit Hilfe der App.
❓Validierung der Gültigkeit des Zertifikats über die App.
❓Die Kombination aus alle dem.
Man denke an die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung auf Screen-Sharing-Lösungen und so manche Anwendungsfälle des internationalen Datentransfers.