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Entscheidung des Tages vom 22.03.2024
#Datenminimierung#EuGH

Die in Fingerabdrücken enthaltenen Informationen ermöglichen für sich genommen keinen Einblick in das Privat- und Familienleben der betroffenen Personen.

Der Kläger beantragte ein neues Ausweisdokument, verweigerte jedoch die Abgabe von Fingerabdrücken. Dementsprechend wurde ein neues Ausweisdokument verweigert. Hintergrund der Pflicht zur Aufnahme der Fingerabdrücke ist die EU-Verordnung 2019/1157.

Diese Verordnung wurde nun vom EuGH für ungültig erklärt. Aus Datenschutzsicht bietet der EuGH insbesondere folgende spannende Aussagen:

🔒 Fingerabdrücke sind ein zuverlässiges und wirksames Mittel, um die Identität einer Person mit Sicherheit festzustellen.
🔒 Ein Gesichtsbild ist ein wenig wirksames Identifizierungsmittel, weil Alterung, Lebensweise, Erkrankung oder ein ästhetischer bzw rekonstruktiver chirurgischer Eingriff die anatomischen Merkmale des Gesichts verändern können.
🔒 Fingerabdrücke sind biometrische Daten.

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