Der Kläger beantragte ein neues Ausweisdokument, verweigerte jedoch die Abgabe von Fingerabdrücken. Dementsprechend wurde ein neues Ausweisdokument verweigert. Hintergrund der Pflicht zur Aufnahme der Fingerabdrücke ist die EU-Verordnung 2019/1157.
Diese Verordnung wurde nun vom EuGH für ungültig erklärt. Aus Datenschutzsicht bietet der EuGH insbesondere folgende spannende Aussagen:
🔒 Fingerabdrücke sind ein zuverlässiges und wirksames Mittel, um die Identität einer Person mit Sicherheit festzustellen.
🔒 Ein Gesichtsbild ist ein wenig wirksames Identifizierungsmittel, weil Alterung, Lebensweise, Erkrankung oder ein ästhetischer bzw rekonstruktiver chirurgischer Eingriff die anatomischen Merkmale des Gesichts verändern können.
🔒 Fingerabdrücke sind biometrische Daten.