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Entscheidung des Tages vom 04.07.2023
#Berichtigung#EuGH#Vorlagefrage

Besteht das Recht auf Berichtigung hinsichtlich des Geschlechts einer Person, wenn sich dieses seit der Eintragung geändert hat?

Es geht um den Eintrag des Geschlechts „weiblich“ in einem Register. Die betroffene Person verlangte aufgrund ihrer transsexuellen Identität die Berichtigung gemäß Art 16 EU-DSGVO auf „männlich“. Der Antrag wurde abgelehnt, weil keine „geschlechtsumwandelnden Operation“ nachgewiesen wurde.

Dementsprechend soll der EuGH folgende drei Fragen (abgestuft) beantworten:

📌 Muss das Geschlecht in einem Register berichtigt werden, wenn sich dieses geändert hat?
📌 Bedingt die Berichtigung einen Nachweis?
📌 Ist hierfür nachzuweisen, dass eine geschlechtsumwandelnde Operation stattgefunden hat?

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