• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 13.06.2023
#Germany#Löschung

Die Löschung unzulässig verarbeiteter Daten kann nur vom Verantwortlichen verlangt werden.

Begehrt wird die Löschung personenbezogener Daten, die einem Jobcenter übermittelt wurden.

Das Problem: Das Jobcenter ist nicht Beklagte. Dementsprechend auch wenig verwunderlich, dass auch nach dieser deutschen Entscheidung gilt:

🗑 Die Löschung unzulässig verarbeiteter Daten kann nur vom Verantwortlichen verlangt werden.

Hierzu jedoch zur besseren Einordnung noch ein Hinweis auf die EuGH-Entscheidung Proximus:

➡️ Es kann Situationen geben, in denen es ausreicht, dass betroffene Personen nur bei einer Stelle die Löschung verlangen.
➡️ Diese Stelle ist dann verpflichtet, die „Vor- und Nachmänner“ darüber zu informieren.
➡️ Dies einerseits aufgrund des Art 17 Abs 2 DSGVO bei einer Veröffentlichung der Daten.
➡️ Andererseits, wenn sich verschiedene Verantwortliche auf dieselbe Einwilligung stützen und diese widerrufen wird (was oftmals die Löschung zur Folge hat).

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum