In den Rekono Privacy Index wurden heute fünf neue Entscheidungen aufgenommen. Alle betrafen im weitesten Sinn die Streitigkeiten um den Adresshandel der Österreichische Post.
Abgesehen davon, dass man an der Fülle an Verfahren eindrucksvoll vor Augen geführt bekommt, welche Auswirkungen ein Datenverarbeitungsvorgang für Unternehmen haben kann, gibt es in Österreich wohl kein datenschutzrechtliches Thema, das gerichtlich derart gut ausgeleuchtet ist.
Die damit einhergehende Diskussion ist jedoch nicht alleine auf die Post oder Adresshändler beschränkt. Zahlreiche Unternehmen klassifizieren und gruppieren ihre Interessenten und Kunden. Für diese nochmals zur Erinnerung:
1️⃣ Wer Wahrscheinlichkeiten zurechnet, verarbeitet personenbezogene Daten.
2️⃣ Es ist egal, wer die Zurechnung faktisch unternommen hat. Wichtig ist, durch wen die Daten verarbeitet werden bzw. wer über die Verarbeitung entscheidet.
3️⃣ Auch eine Gesamtschau aus höheren und niedrigeren Wahrscheinlichkeitswerten kann eine Aussage über weltanschauliche Überzeugungen sein.
4️⃣ Nicht jede Form von Marketing und Werbung ist ein berechtigtes Interesse des Unternehmers.