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Entscheidung des Tages vom 02.02.2023
#Berichtigung#Germany

Aus Daten abgeleitete (unrichtige) Wertungen, begründen keinen Berichtigungsanspruch hinsichtlich der Daten selbst.

Ein deutsches Gericht hatte über die Berichtigung von Gesundheitsdaten zu entscheiden.

Wenngleich der Sachverhalt nicht sonderlich spannend ist, kann man sich zwei wichtige Aussagen mitnehmen:

💡 Richtige Daten stimmen mit der Wirklichkeit überein.
💡 (Unrichtige) Wertungen aufgrund von Daten berechtigen nicht zur Berichtigung der ursprünglichen Daten.

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